Die Mitteilung „Sie sind schwanger“ löst natürlich eine freudige Erwartung aus. Aber mit einem neuen Familienmitglied entstehen auch Fragen in Bezug auf Finanzen. Wie steht es mit Mutterschaftsgeld oder Kindergeld. Bekomme ich Elterngeld.
Fakten zur finanziellen Unterstützung
Die Frage, mit wie viel finanzieller Unterstützung kann ich rechnen, ist berechtigt und bedarf einer Antwort, die wir im folgenden kurz mit ein paar Fakten und einem Überblick darstellen möchten. Stichwort Mutterschaftsgeld: Zeitpunkt zum Start des Muttergeldzahlungen ist sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet nach dem Eintritt von acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Sonderfälle gibt hier auch. Zu nennen sind Mehrlingsgeburten oder bei einer Frühgeburt. Dadurch verlängert sich der Zahlungszeitraum um weitere vier Wochen also dann auf insgesamt zwölf Wochen. Dreizehn Euro pro Kalendertag ist der Satz, den die Krankenkasse zahlt. Der Rest zur Höhe des Nettogehalts wird vom Arbeitgeber zugeführt. Einige Krankenkassen wie zum Beispiel die Krankenkasse BIG bieten ein zusätzliches Plus, den sogenannten Baby-Bonus, das sind einmalig zweihundert Euro für jedes Neugeborene. Ist der Mutterschutz beendet beginnt die eigentliche Elternzeit. Prinzipiell hat der Arbeitnehmer das Recht eine Auszeit zu nehmen und zwar bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Dabei verliert der Elternteil nicht den Arbeitsplatz. Der Staat zahlt während der zwölf Monate Elterngeld. Da Gleichberechtigung in unserer Zeit groß geschrieben wird, gibt es einen Bonus, wenn sich Mutter und Vater die Betreuung aufteilen, denn dann gibt es noch zwei weitere Monate etwas oben drauf. Eine zweimonatige Jobpause des einen Elternteils ist allerdings dazu erforderlich. Diese Pause kann sogar frei über den gesamten Zeitraum verteilt werden.
Alleinerzieher?
Hier sei noch ein weiterer wichtiger Punkt bzgl. Alleinerziehender erwähnt. Die haben nämlich insgesamt Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld. Auch möglich ist es den Erhalt der Zahlungen auf vierundzwanzig bzw. achtundzwanzig Monate auszudehnen. Allerdings gibt es dann nur die hälfte des Betrags pro Monat. Danach ist auch kein Elterngeld mehr möglich. Man kann aber während der Elternzeit bis zu dreißig Stunden pro Woche jobben.
Berechnungsbasen
Für den Elternteil, der im Beruf kürzer tritt, um sich um den Nachwuchs zu kümmern bekommt zwischen dreiundsechzig und siebenundsechzig Prozent des wegfallenden Einkommens. Auch hier gibt es Eckbeträge: höchstens aber eintausendachthundert Euro aber mindestens dreihundert Euro. Für Selbständige wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt als Berechnungsbasis genommen.
Mehr Kinder?
Wer bereits ein Kind unter drei Jahren, oder zwei Kinder unter sechs Jahren zuhause hat, kann mit einem Plus für die Familie rechnen. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent und ist mindestens fünfundsiebzig Euro. Der sogenannte Geschwisterbonus steht zur Verfügung bis das älteste Kind das dritte bzw. das sechste Lebensjahr vollendet hat. Mehr Infos dazu gibt es im ma-gazin – Onlinemagazin für Mütter.
Kindergeld
Der Begriff Kindergeld ist den meisten wohl bekannt. Ab dem Tag der Geburt ist es möglich Kindergeld zu beantragen. Ab da laufen dann bis zum achtzehnten Lebensjahr die Zahlungen. Wenn das Kind anschließend in der Ausbildung ist und weiter keine Einkünfte bezieht (zum Beispiel bei Studenten) bekommt man bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr Kindergeld. Aktuell sind die Beträge hundertvierundachtzig Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind gibt es einhundertneunzig Euro und für jedes weitere Kind zweihundertfünfzehn Euro.
Die Wahlen im kommenden Jahr werden Einfluss auf das Thema Betreuungsgeld haben und man muss abwarten, was da passiert. Eines ist aber sicher, es gibt: Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld.