Entziehung Minderjähriger Die Kindesentziehung an sich ist durch den §235 des Strafgesetzbuches gesetzlich geregelt und definiert. Dies hilft Betroffenen, einen Vorfall entsprechend einzustufen, um dann ggf. angemessene Hilfe in Anspruch
Entziehung Minderjähriger Die Kindesentziehung an sich ist durch den §235 des Strafgesetzbuches gesetzlich geregelt und definiert. Dies hilft Betroffenen, einen Vorfall entsprechend einzustufen, um dann ggf. angemessene Hilfe in Anspruch